Impressum
Dirk Ludwig
Hauptstraße 36
16356 Werneuchen OT Schönfeld
Kontakt
Telefon: 033398 - 91411
Mobil: 0174 - 171 3859
Website: www.hufschmied-ludwig.de
Verantwortlich nach § 6 Abs. 2 MDStV
Dirk Ludwig
Hauptstraße 36
16356 Werneuchen OT Schönfeld
Registergericht: AG Berlin
HRB-Nummer: Beantragt
Umsatzsteueridentifikationsnummer: Beantragt beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Ersten Deutschen Hufbeschlagsschmiede Verbandes e. V. (EDHV), Stand 1.1.2002
I. Allgemeines – Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen der Hufschmiede sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Hufschmiede erfolgen grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch die Hufschmiede zustande.
III. Leistungszeiten und Lieferung
Leistungs- und Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen und sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt.
IV. Leistungsort / Beschaffenheit
Der Pferdebesitzer bzw. Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass der Beschlagplatz ausreichend groß (mindestens 3 × 3 Meter), frei von scharfkantigen Gegenständen, trocken, sauber und ausreichend beleuchtet ist.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort nach Leistung bzw. Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug netto Kasse fällig.
VI. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum des Hufschmiedes.
VII. Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
VIII. Abnahme, Gewährleistung
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung, für Verbraucher 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
IX. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Hufschmiedes auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Keine Haftpflicht betrifft den Beschlagschmied in unverschuldeten Fällen, etwa bei mangelhafter Beschaffenheit des Hufhorns oder unvorhersehbarem Erschrecken des Tieres während des Beschlagens.
X. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.